Steuererklärung und Lohnsteuer
Sie wissen oft nicht, wie ihre Einkommensteuererklärung mittels Einkommensteuerformularen korrekt und vollständig ausgefüllt wird oder geben die Einkommensteuererklärung erst gar nicht ab?
Dabei können Sie oft bei Abgabe der Steuererklärung sogar mit einer Steuerrückerstattung rechnen. Daher sollten Sie überlegen, ob Sie die Lohnsteuerberatungsstellen in Anspruch nehmen sollte.
Viele Arbeitnehmer sind sich bei Freibeträgen unsicher oder haben aus zeitlichen Gründen eine Einkommensteuererklärung nicht abgegeben.
Die Lohnsteuerberatungsstellen wirken hier unterstützend beim Lohnsteuerausgleich, bei der Ermittlung von Freibeträgen und Vergabe der richtigen Einkommensteuerformulare. Außerdem sind die Möglichkeiten einer Steuerrückerstattung bei fachkundigen Lohnsteuerberatungsstellen immer größer.
Für die Dienste der Lohnsteuerberatungsstellen zahlen Sie einen gewissen Beitrag, der für Sie auch bezahlbar ist. Daraus resultiert häufig eine Mitgliedschaft bei der Lohnsteuerberatungsstelle. Im Gegenzug erhalten Sie von der Lohnsteuerberatungsstelle kompetente und kundenfreundliche Beratung bei der Steuererklärung.
Die Lohnsteuerberatungsstellen haben alle möglichen Einkommenteuerformulare zur Verfügung und berechnen die Einkommensteuer präzise mittels Einkommensteuerrechner. Sie bekommen eine individuelle Betreuung, um die Steuererklärung komplett auszunutzen, um ein bestmögliches positives Ergebnis zu erhalten. Die Lohnsteuerberatungsstelle unterstützt Sie in vollem Umfang und das ganze Jahr über.
Die Beratung fängt bei der Anfertigung der Steuererklärung an. Auch für den Steuerermäßigungsantrag sind die Lohnsteuerberatungsstellen da. Die Lohnsteuerberatungsstellen vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt. Die Übermittlung der Steuererklärung an das entsprechende Finanzamt erfolgt dann online. Die Lohnsteuerberatungsstellen kontrollieren den resultierenden Steuerbescheid.
Im Zweifel sind die Lohnsteuerberatungsstellen auch dafür zuständig gegen Verwaltungsakten Rechtsbehelfe einzulegen oder vor Finanzgerichten zu klagen. Die Lohnsteuerberatungsstellen sind hilfsbereit in Angelegenheiten zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz. Wird die Eigenheimzulage oder Investitionszulage geltend gemacht, können Sie die Lohnsteuerberatungsstelle auch befragen.
Viele Lohnsteuerberatungsstellen sind auch tätig bei der Beantragung der Wohnungsbauprämie oder Altersvorsorgezulage.
